KANZLEI

Die Beratung und gerichtliche Vertretung von Unternehmen und Privatpersonen im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes steht neben dem allgemeinen Zivilrecht im Fokus meiner anwaltlichen Tätigkeit.

Der Gewerbliche Rechtsschutz umfasst eine Reihe von Sondergesetzen, auf deren Grundlage gewerbliche Schutzrechte verliehen werden oder entstehen. Hierzu zählen das Patent, die Sorte, das Geschmacks- und das Gebrauchsmuster. Ferner fallen auch das Urheberrecht und das Wettbewerbsrecht unter den Begriff des Gewerblichen Rechtsschutzes.

Ich berate in allen Fragen rund um die Registrierung, Überwachung, Durchsetzung und Lizenzierung von gewerblichen Schutzrechten. Im Fall einer Rechtsverletzung übernehme ich die Verteidigung der Rechte bis hin zur gerichtlichen Vertretung. Hierbei kann ich auf eine jahrelange prozessuale Erfahrung zurückgreifen.

Im Bereich des Wettbewerbrechts berate ich vornehmlich Agenturen und Werbetreibende bei der Entwicklung und Umsetzung von Werbemaßnahmen im Hinblick auf Fragen des unlauteren Wettbewerbs. Zudem unterstütze ich auch hier bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen aus Wettbewerbsverstößen sowie deren Abwehr.

Ein weiterer Schwerpunkt meiner Arbeit liegt schließlich in der Gestaltung und Verhandlung von Verträgen, insbesondere von Kooperations-, Lizenz- und Vertriebsverträgen. Zudem überprüfe ich bereits bestehende Verträge und berate bei Problemen in der Umsetzung und Durchführung.